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    Viele Betroffene befürchten aufgrund ihrer Krankheit den Führerschein abgeben zu müssen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft eine Patientenleitlinie erstellt. Aus dieser geht hervor, wie Diabetiker weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können – sei es privat oder auch beruflich. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft möchte damit unbegründete Bedenken gegenüber Diabetikern im Straßenverkehr ausräumen und für Aufklärung zu sorgen.

    Die Kernaussage der neuen Patientenleitlinie ist es, dass Unterzuckerung im Voraus verhindert werden sollen. Dies liegt darin begründet, dass eine Unterzuckerung zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit - bezogen auf die Wahrnehmung, die Aufmerksamkeit und das Sehvermögen – führt. Solche Zustände sind zu vermeiden, weil sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

    Um solche Situationen verhindern zu können, sollte vor jeder Autofahrt der Blutzucker gemessen werden, um so gegebenenfalls Kohlenhydrate zu sich nehmen zu können. 
    Bei längeren Autofahrten sollte man mindestens alle drei Stunden eine Pause einlegen, um den Blutzucker überprüfen zu können. Ebenso ist es empfehlenswert, ein Blutzuckermessgerät sowie Kohlenhydrate immer griffbereit zu haben. 
    Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, inwiefern Diabetiker von Folge- oder Nebenerkrankungen des Diabetes, wie zum Beispiel von Sehstörungen, betroffen sind. Wichtig hierbei ist eine realistische Einschätzung des Patienten. Genauso wichtig ist die Aufklärung über Hilfsmittel, die sie in Anspruch nehmen können, um trotz Erkrankung weiterhin aktiv am Verkehr teilnehmen zu können, ohne sich und andere in Gefahrensituationen zu bringen.

    Um Unterzuckerung besser während des Autofahrens zu verhindern und über mögliche Maßnahmen informiert zu werden, werden Diabetesschulungen angeboten. Dabei lernen Diabetiker gezielt mit solchen Situationen umzugehen.

    Letzten Endes ist es auch ein Ziel der neuen Leitlinie, Diabetikern bei fehlerhaften Gutachten bezüglich der Fahrerlaubnis ihre Rechte gegenüber Ärzten geltend machen zu können.

    Die 38 seitige Patientenleitline „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft aus 2019 finden Sie hier.

    Bild: WikimediaImages @ Pixabay.com

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