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Vielleicht sind Sie Angehöriger einer an COPD erkrankten Person und sind sich nicht sicher, was es bei einer Flugreise zu beachten gilt. Oder Sie sind vielleicht selbst seit Jahren an einer COPD, einer Bronchitis oder einer anderen schweren Atemwegserkrankung erkrankt und haben seit dem nicht den Mut gefunden, auf Reisen zu gehen. Ohne Zweifel gibt es einige Besonderheiten, auf die es zu achten gilt. Aber mit etwas Vorbereitung können auch Sie in den Urlaub fliegen, mit dem Zug nach Südfrankreich fahren oder über die Meere segeln.
Welche Punkte muss ich für eine Reise beachten?
- Versicherungsschutz überprüfen (Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiserückholversicherung)
- Mitführen des Europäischen Notfall-Ausweis (ENA) um ein Dokument dabei zu haben, in dem chronische Erkrankungen, Allergien oder Operationen notiert sind
- Darüber hinaus auch den letzten Arztbrief oder anderweitige Bescheinigungen mitführen (Impfpass, Patientenverfügung, Röntgenbilder auf einer CD etc.)
- Verreisen Sie mit einem Reiseveranstalter, sollte eine Vorabinformation erfolgen (Info über Erkrankung, Notfallkontakt, Name des behandelnden Arztes)
- Fahren Sie mit einem Reisebus oder fliegen Sie, informieren Sie die Veranstalter ggf. über die Notwendigkeit eines Rollstuhls und/ oder eines Sauerstoffanschlusses
- Beachten Sie beim Fliegen die Bestimmungen für Handgepäck etc. (kontaktieren Sie am besten die Airline und sprechen Sie es ab)
- Reservieren Sie in Zügen immer einen Sitzplatz
- Haben Sie ausreichend Medikamente für den Zeitraum des Aufenthalts plus 3 weitere Tage dabei (Reserve)
- Führen Sie ein Notfallset/ Reiseapotheke mit (Medikamente für einen allergischen Asthmaanfall, eine Infektion etc.)
- Benötigen Sie ein mobiles Sauerstoffgerät, denken Sie an einen passenden Stromadapter für ausländische Steckdosen
- Informieren Sie sich vorab, wo der nächste Arzt oder die nächste Klinik am Reiseziel zu finden ist
Grundsätzlich sollte eine Reise immer mit ihrem behandelnden Arzt abgesprochen sein. Nur er kann entscheiden ob das Risiko einer akuten Verschlechterung Ihrer COPD (Exazerbation) zu hoch ist, um beispielsweise 3 Stunden mit dem Flugzeug zu fliegen.
Besonders beim Fliegen muss daran gedacht werden, dass die Flughöhe den Sauerstoffgehalt des Blutes verändert. So reduziert sich Ihr arterieller Sauerstoffpartialdruck (pO2) um 25% bei einer Flughöhe von 9-11 km. Bei Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen kann dies bereits zu Atemnot führen. Um zu entscheiden ob Sie eine derartige Reduktion verkraften können, kann der Arzt vorab einen Belastungstest mit Ihnen durchführen. Sprechen Sie dies bitte unbedingt vorab an!
Bei der Reisezielentscheidung sollten Sie darauf Acht geben, dass Sie nur dorthin verreisen, wo auch eine adäquate ärztliche Versorgung gewährleistet sein wird. Bedenken Sie auch die klimatischen Veränderungen. Länder mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und hohen Temperaturen, können eine Atemnotsymptomatik verschlechtern. Genauso Reiseziele, die in der Höhe liegen (Alpenstädte, etc.).
Ohne Frage ist die Reiseplanung für Betroffene und Angehörige eine Herausforderung und an Vieles muss gedacht, abgeklärt und mitgeführt werden. Aber mit einer guten und frühzeitigen Planung, steht dem diesjährigen Sommerurlaub nichts im Wege. Wichtig ist bei allem, dass Sie als erstes mit Ihrem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen. Dieser muss einschätzen, ob eine Reise in die Bretagne oder nach Italien möglich ist, oder ob es doch eher die Reise nach Sylt oder Dänemark wird. In der Regel sind Ärzte mit dieser Fragestellung auch nicht erstmalig konfrontiert und wissen damit umzugehen. Viele Selbsthilfegruppen und Patientenverbände haben spezielle Flyer und Informationsveranstaltungen rund um das Thema „Lungenkrank und Reisen“ verfasst – nutzen Sie diese ruhig. Mondosano kann Sie nur ermutigen sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Das Reisen bringt ohne Frage eine große Portion Zufriedenheit und Lebensqualität zurück.
Quellenangaben
- Gillissen, A. (2017). COPD: Was vor und auf der Reise zu beachten ist. Deutsches Ärzteblatt, 114 (9), S. 22-24.
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