Zum 01.03.2017 wurde das Zulassungsspektrum für die medizinische Anwendung von Cannabinoiden erweitert – Cannabis ist jetzt eine Kassenleistung. Mondosano hat die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.
Bereits im Jahre 2011 wurde medizinisches Cannabis für die Therapie von therapieresistenten Spastiken bei multiple Sklerose (MS)-Patient:innen zugelassen. Klinische Studien konnten damals eine Reduktion der Spastiken zeigen. Gleichzeitig schien die Anwendung von Cannabis schmerzlindernd zu sein. Im Januar diesen Jahres fand die Debatte über die erweiterte Zulassungsbestimmung und Kostenübernahme von Cannabis im Bundestag statt. Die Abstimmung des Gesetzentwurfs war einstimmig. Das im Fokus stehende Ziel ist die verbesserte palliative Versorgung von schwer Erkrankten. Seit dem 01.03.2017 ist das medizinische Cannabis erweitert „zugelassen“. Die wesentlichen Aspekte des Gesetzes umfassen die folgenden Punkte:
- für schwer Erkrankte
- auf ärztliche Verschreibung
- in kontrollierter Qualität
- aus Apotheken
- mit Erstattungsmöglichkeit
„Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden“ sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe während der Pressekonferenz vom 19.01.2017. Zusammen mit der Kostenübernahme von getrockneten Cannabisblüten (verankert im SGB V) findet ein begleitendes Forschungsvorhaben statt. Es soll erforscht werden, wie die Verwendung bei Betroffenen langfristig wirkt, welche Einsatzschwerpunkte ausgemacht werden können und welche Nebenwirkungen auftreten. Langfristig wird es eine staatlich geführte Cannabisagentur geben. Diese Agentur wird den Anbau und die Verbreitung von Cannabis kontrollieren und geführt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden.
Aber wie wirken die medizinischen Cannabinoide eigentlich?
Cannabis wirkt auf unterschiedlichen Ebenen des Nervensystems:
- Ausschüttung unterschiedlicher Neurotransmitter (z.B. Dopamin, Glutamat etc.)
- beschleunigte Übermittlung von Informationen auf Nervenebene (Synapsen)
- Wirkung auf CB-1 und CB-2 Rezeptoren (Steuerung von Informationsübermittlung im Hirn, Wirkung auf Zellen der Immunabwehr etc.)
Heilen kann Cannabis nicht, aber es kann Symptome lindern. Klinische Studien konnten folgende Belege erbringen:
- Reduktion von Spastiken bei MS
- Linderung chronischer Schmerzen
- Appetitanregung bei Tumorerkrankungen und Anorexie durch HIV/AIDS
- Verminderung von Übelkeit bei einer Chemotherapie
- Reduktion des Augeninnendrucks bei einem Grünen Star (Glaukom)
- antiepileptische Wirkung
- entzündungshemmend
- schlaffördernd
Wann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Durch die „Legalisierung“ von Cannabis haben Schwerkranke eine weitere Therapieoption um Schmerzen oder der Übelkeit bei der Krebstherapie entgegenzutreten. Die Kosten werden immer dann von den Kassen übernommen, wenn:
- eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt
- bisherige Therapien versagt haben („austherapiert“)
- die Aussicht auf eine spürbare Verbesserung des Leidens besteht
- Patienten einer anonymen Begleitforschung zustimmen
In der Forschung gibt es auch kritische Berichte. Diese zu verschweigen wäre nicht ratsam. Es muss jedoch daran gedacht werden, dass diese Therapieoption für schwer Erkrankte ist. Patient:innen, denen noch anderweitige Optionen zur Verfügung stehen, werden nicht in einem ersten Schritt mit Cannabinoiden therapiert.
Nebenwirkungen von Cannabis?
Folgende Nebenwirkungen sind in Studien beschrieben:
- gehäuftes Auftreten von Psychosen
- negative Auswirkung auf die Gedächtnisleistung und das Herz-Kreislauf- System
- innere Leere, Unruhe, Reizbarkeit
- Paradontose
Der erweiterte Zulassungsrahmen von Cannabinoiden und die Kostenübernahme von den Krankenkassen ist das Ende einer langen Reise (vorerst). Seit 25 Jahren wurde intensiv in die Richtung der medizinischen Nutzung von Cannabis bei schwer Erkrankten geforscht. Die jetzt startende Datensammlung aus der begleitenden Forschung in Bezug auf Diagnosen der Betroffenen, Dosierungen, Nutzen und Risiken ermöglicht eine nationale Nutzen-Analyse. Vielen palliativen Patienten wird dieser Gewinn an Therapieoptionen Linderung verschaffen – es ermöglicht ein würdevolleres (Rest)-Leben.
Quellenangaben
- Bundesministerium für Gesundheit (2017). Verfügbar unter: Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig von Bundestag beschlossen.
- Bundesministerium für Gesundheit (2017). Verfügbar unter: Pressemitteilung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden“.
- Grotenhermen, F.; Müller-Vahl, K. (2012). Verfügbar unter: Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden.
- Lumitos GmbH (o. J.). Verfügbar unter: Tetrahydrocannabinol.
- Science Media Center Germany (2017). Verfügbar unter: Cannabis – eine Droge als Medikament (aktualisierte Fassung).