Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. In der ePA stellen Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen Ihre Gesundheitsdaten ein. Alle Informationen rund um Ihre Gesundheit haben Sie dann stets bei sich – ohne viel Papierkram.
Kurzübersicht: Die elektronische Patientenakte (ePA)
- Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte.
- In der ePA werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Informationen über Medikamente, Laborbefunde oder Röntgenbilder gespeichert. Sie können auch eigene Dokumente in der ePA ablegen.
- Ihre Gesundheitsinformationen haben Sie künftig immer auf Ihrem Smartphone dabei oder rufen sie auf dem PC oder Laptop ab.
- Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Nur Sie bestimmen, wem Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte geben. Sie können der Einrichtung der ePA auch widersprechen.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher und digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeut:innen, Psycholg:innen und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Auch Sie selbst können dort Gesundheitsdaten speichern.
Gut zu wissen: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Falls Sie nicht möchten, dass eine elektronische Patientenakte für Sie erstellt wird, können Sie das Ihrer Krankenkasse mitteilen und widersprechen.
Sie nutzen die elektronische Patientenakte mit der speziellen ePA-App Ihrer Krankenkasse. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet eine eigene ePA-App an. Die App können Sie über die gängigen App Stores bei Apple, Huawei und Google downloaden und auf Ihrem digitalen Endgerät – wie beispielsweise Ihrem Smartphone – installieren. Menschen ohne eigenes Smartphone werden ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können.
Was kann die elektronische Patientenakte (ePA)?
Mit Ihrem Smartphone und der ePA-App Ihrer Krankenkasse haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente – bequem, einfach und sicher. Das kann die elektronische Patientenakte:
Gesundheitsinformationen speichern und weitergeben
Ärztinnen, Ärzte und Kliniken können Arztbriefe, Diagnosen, Medikationspläne oder OP- und Krankenhausberichte in Ihrer Patientenakte speichern, wenn Sie dies wünschen und ihnen den Zugriff auf ihre ePA freischalten. Sie entscheiden auch, ob Sie weiteren Therapeuten gespeicherte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen möchten. Jeder Vorgang in Ihrer Patientenakte wird genau protokolliert und ist später exakt nachvollziehbar. Eine Suchfunktion in der ePA erleichtert Ihnen den Umgang mit Ihren Daten.
Ausweise und Pässe digital dabei
Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und U-Untersuchungsheft für Kinder liegen in digitaler Form vor. Die Inhalte werden – auf Ihren Wunsch – direkt vom System Ihrer Praxis in Ihre Akte hochgeladen.
Arztverzeichnis
Wenn Sie die Übertragung Ihrer Leistungsdaten wünschen, erhalten Sie zusätzlich eine Übersicht Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte, mit allen erforderlichen Kontaktdaten.
Erinnerung an Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
Die ePA-App Ihrer Krankenkasse zeigt Ihnen rechtzeitig an, welche Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen als nächstes durchgeführt werden sollten.
Überblick über Ihre Medikamente
In Ihrer elektronischen Patientenakte werden auf Wunsch alle ärztlich verordneten Medikamente gespeichert und eventuelle Unverträglichkeiten vom Arzt oder der Ärztin vermerkt. So behalten Sie den Überblick und können bei Bedarf weitere Therapeuten unkompliziert darüber informieren.
Wie sicher ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Ihre Gesundheitsdaten werden in der elektronischen Patientenakte nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert. Die Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte medizinische Einrichtungen haben die Möglichkeit, Daten aus Ihrer ePA abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA gelangen können.
Quellen:
Elektronische Patientenakte. (2023, December 14). Bundesministerium für Gesundheit. Retrieved June 17, 2024, from https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte
Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Gesundheitsakte für alle kommt. (2024, June 10). Verbraucherzentrale. Retrieved June 17, 2024, from https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-gesundheitsakte-fuer-alle-kommt-57223
ePA für alle – Die neue elektronische Patientenakte. (n.d.). Gematik – Nationale Agentur für digitale Medizin. Retrieved June 17, 2024, from https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz. (2024, June 6). Bundesministerium für Gesundheit. Retrieved June 17, 2024, from https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig/faq-digital-gesetz.html
Lauterbach, K. (2023, December 14). Bundestag verabschiedet Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen. Bundesministerium für Gesundheit. Retrieved June 17, 2024, from https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23.html